Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
07.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
12.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
03.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.12.2016
24.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
25.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
18.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.07.2013 bis zum 31.03.2014
30.07.2013
Neueintragungen